"Dann muss mit dem LANCOM Service die Besitzrechte geklärt werden und dann KANN LANCOM das Gerät wieder freigeben."
Danke erstmal für eure wertvollen Beiträge.
Zunächst eines von zig beispielen, die zeigen, dass die Vorgehensweise/ Handhabung seitens Lancom überdacht werden muss:
Hatte als Lancom Nutzer Ende Mai ein NEUES Gerät gekauft (aber ohne Folie) wollte es in Betrieb nehmen und es kam die Meldung "ist bereits mit einer anderen LMC Cloud verknüpft". Ich hab dann den Verkäufer kontaktiert (in diesem Falle sogar ein Händler) und dieser hat sinngemäß gesagt:
Kann mir das nicht erklären, es gab mal einen widerruf eines Firmenkunden in 2024, das könnte das gerät sein, und der damalige Kunde hat das dann wohl ohne Einsatz mit der Cloud verknüpft und dann retourniert."
ABer jetzt kommt der Irrsinn: Laut der Aussage des Verkäufers muss laut Lancom der aktuell verknüpfte LMC Inhaber die Löschung beantragen! die aktuelle VK-Rechnung vom Händler an mich reicht Lancom nicht aus.
Bei gebrauchten Geräten ist der Fall wohl noch 1000x Häufiger, dass ein rechtmäßig erworbenes Gerät NICHT mehr funktioniert, weil Lancom vom Prozess her diesen so gestaltet hat wie er ist.
Ich für meinen Teil bin abgeschreckt und wollte dies hier transparent berichten. Was hilft die beste Qualität, wenn diese Prozesse so realitätsfern gestaltet sind, wie sie aktuell sind?
Selbst Consumer Anbieter wie Fritzbox etc. bekommen es hin über Tastenbestätigungen etc. hier den Geräten eine Weiterverwendung in einer neuen umgebung (lösen von alten Fritz-Konten) zu ermöglichen.
Danke erstmal für eure wertvollen Beiträge.
Zunächst eines von zig beispielen, die zeigen, dass die Vorgehensweise/ Handhabung seitens Lancom überdacht werden muss:
Hatte als Lancom Nutzer Ende Mai ein NEUES Gerät gekauft (aber ohne Folie) wollte es in Betrieb nehmen und es kam die Meldung "ist bereits mit einer anderen LMC Cloud verknüpft". Ich hab dann den Verkäufer kontaktiert (in diesem Falle sogar ein Händler) und dieser hat sinngemäß gesagt:
Kann mir das nicht erklären, es gab mal einen widerruf eines Firmenkunden in 2024, das könnte das gerät sein, und der damalige Kunde hat das dann wohl ohne Einsatz mit der Cloud verknüpft und dann retourniert."
ABer jetzt kommt der Irrsinn: Laut der Aussage des Verkäufers muss laut Lancom der aktuell verknüpfte LMC Inhaber die Löschung beantragen! die aktuelle VK-Rechnung vom Händler an mich reicht Lancom nicht aus.
Bei gebrauchten Geräten ist der Fall wohl noch 1000x Häufiger, dass ein rechtmäßig erworbenes Gerät NICHT mehr funktioniert, weil Lancom vom Prozess her diesen so gestaltet hat wie er ist.
Ich für meinen Teil bin abgeschreckt und wollte dies hier transparent berichten. Was hilft die beste Qualität, wenn diese Prozesse so realitätsfern gestaltet sind, wie sie aktuell sind?
Selbst Consumer Anbieter wie Fritzbox etc. bekommen es hin über Tastenbestätigungen etc. hier den Geräten eine Weiterverwendung in einer neuen umgebung (lösen von alten Fritz-Konten) zu ermöglichen.
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